Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58223
VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16 (https://dejure.org/2016,58223)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16.08.2016 - 7 B 231/16 (https://dejure.org/2016,58223)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16. August 2016 - 7 B 231/16 (https://dejure.org/2016,58223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16
    Allein eine etwaige Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens begründet jedoch noch nicht einen Anspruch auf vorläufige Zulassung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07.2015 - 3 M 109/15; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.05.2011 - 9 S 599/11; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.07.2015 - 2 B 19/15.NC; jeweils juris).

    Ein Bewerber hat für den Erhalt eines vorläufigen Studienplatzes glaubhaft zu machen, dass er bei fehlerfreier Durchführung des Vergabeverfahrens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den begehrten Studienplatz erhalten hätte (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07.2015, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.05.2011, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.07.2015, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15

    Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester;

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16
    Allein eine etwaige Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens begründet jedoch noch nicht einen Anspruch auf vorläufige Zulassung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07.2015 - 3 M 109/15; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.05.2011 - 9 S 599/11; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.07.2015 - 2 B 19/15.NC; jeweils juris).

    Ein Bewerber hat für den Erhalt eines vorläufigen Studienplatzes glaubhaft zu machen, dass er bei fehlerfreier Durchführung des Vergabeverfahrens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den begehrten Studienplatz erhalten hätte (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.07.2015, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.05.2011, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschl. v. 07.07.2015, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2014 - 3 M 527/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die dem Konkurrenten erteilte Genehmigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16
    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.12.2014 - 3 M 527/14 -, juris).
  • VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Ausschöpfung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.08.2016 - 7 B 231/16
    Vielmehr wird insoweit auf den - den Beteiligten bekannten - Beschluss der erkennenden Kammer vom 26.01.2016 (Az.: 7 B 334/15 MD - veröffentlicht in juris) verwiesen, mit welchem die von der Antragsgegnerin für das erste Fachsemester (Wintersemester 2015/2016) ermittelte Aufnahmekapazität als den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit genügend angesehen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht